Anpassung der Elektroverteilung


Separate Bezügersicherung für die Elektromobilität


Für die Elektromobilität ist immer eine separate Bezügersicherung zu berücksichtigen – in diesem Fall 250A.

Beispiel: In einer Tiefgarage befinden sich 60 Parkplätze, der HAK beträgt 250 Ampere. Pro Flachkabel mit 63 A werden je nach Anwendungsfall ca. 20 bis 25 Ladegeräte empfohlen – es liegt also auf der Hand, dass in dieser Garage in einigen Jahren höchstwahrscheinlich 2-3 Flachkabel installiert sein werden.

<aside> <img src="/icons/warning_red.svg" alt="/icons/warning_red.svg" width="40px" /> Beim Erstausbau lediglich eine 63 A Sicherung in die Verteilung einzubauen, ist nicht nachhaltig, da diese Sicherung künftig wieder entfernt und ausgetauscht werden muss, sobald das zweite Flachkabel hinzukommt.

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Es macht viel mehr Sinn, bereits jetzt eine grössere Sicherung (je nach Lastprofil des Gebäudes z.B. 100 A oder 125 A) einzubauen und davon vorerst einmal ein Flachkabel mit 63 A abzunehmen. Kommt künftig ein zweites oder drittes Flachkabel dazu, kann dieses einfach zusätzlich installiert werden, ohne dass die Elektromobilitätssicherung ausgetauscht werden muss.

Wo wird die E-Mobility-Bezügersicherung platziert?


Damit der Lastausgleich funktioniert, darf es keine unüberwachte «Sicherungsstufe» zwischen dem HAK und der E-Mobility-Bezügersicherung geben.

Position Bezügersicherung.JPG

Beispiel einer Elektroverteilung

Beispielverteilung.JPG