Für die Elektromobilität ist immer eine separate Bezügersicherung zu berücksichtigen – in diesem Fall 250A.
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Beispiel: In einer Tiefgarage befinden sich 60 Parkplätze, der HAK beträgt 250A. Pro Flachkabel mit 63A werden je nach Anwendungsfall ca. 20-25 Ladegeräte empfohlen – es liegt also auf der Hand, dass in dieser Garage in einigen Jahren höchstwahrscheinlich 2-3 Flachkabel installiert sein werden.
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<aside> <img src="/icons/warning_red.svg" alt="/icons/warning_red.svg" width="40px" /> Beim Erstausbau lediglich eine 63A Sicherung in die Verteilung einzubauen, ist nicht nachhaltig, da diese Sicherung künftig wieder entfernt und ausgetauscht werden muss, sobald das zweite Flachkabel hinzukommt.
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Es macht viel mehr Sinn, bereits jetzt eine grössere Sicherung (je nach Lastprofil des Gebäudes z.B. 100A oder 125A) einzubauen und davon vorerst einmal ein Flachkabel mit 63A abzunehmen. Kommt künftig ein zweites oder drittes Flachkabel dazu, kann dieses einfach zusätzlich installiert werden, ohne dass die Elektromobilitätssicherung ausgetauscht werden muss.
Damit der Lastausgleich funktioniert, darf es keine unüberwachte «Sicherungsstufe» zwischen dem HAK und der E-Mobility-Bezügersicherung geben.
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Beispiel einer Elektroverteilung
Die Grundinstallation kann entweder mit Flachkabel oder Stromschienen durchgeführt werden.